AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Skytours Erlebnisse GmbH, Köln

 

 

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Die Buchung einer Ballonfahrt (im folgenden Veranstaltung genannt) von der Skytours Erlebnisse GmbH, (im folgenden Veranstalter genannt), erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Mit der Buchung für eine Ballonfahrt, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, über das Internet oder eine Agenturerfolgen kann, bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während der Anmeldung oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung zwischen dem Veranstalter und dem Käufer zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Buchungs-/Reservierungsbestätigung bzw. Ticket und Rechnung).

2. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Buchung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen, so dass dem Veranstalter die Möglichkeit zur anderweitigen Abwicklung/Fortführung gegeben sein muss. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

3. Der Käufer haftet für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und versichert, dass der Teilnehmer die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für eine Ballonfahrt erfüllt.

 

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise, Gültigkeit

1. Die Leistungsverpflichtung vom Veranstalter ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibungen, Details und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihn mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen Rücktritt anzubieten gegen eine Stornogebühr von 20 % der Rechnungssumme, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben oder zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.

5. Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.)  gültig.

 

§ 4 Zahlung

1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

2. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann der Veranstalter die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.

 

§ 5 Rücktritt durch den Käufer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

1. Der Käufer kann nur innerhalb der ersten 14 Tage ab Bestelldatum vom Vertrag zurücktreten. Es handelt sich um ein gültiges Luftfahrtticket. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

2. In Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

· bei Nichterscheinen / Nichtantritt: 100 %

3. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn sein Nichterscheinen die gesamte Veranstaltung (Ballonfahrt) ausfallen lässt.

4. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Änderungen hinsichtlich des Ballonfahrttermins und des Ortes wird durch unser Tarifsystem geregelt.

5. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Das Originalticket muss an uns zurückgesandt werden. Ein neues Ticket wird gegen eine Gebühr von 15,00 EUR ausgestellt.

 

§ 6 Rücktritt durch Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

1. Wird die Veranstaltung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, Unfällen und Materialausfällen oder gleichwertiger Vorfälle, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann die Veranstaltung verschoben werden.

2. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahme gem. unserer folgenden Hinweise für Ballongäste nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Buchungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

§ 7 Ausfall

Sofern bei einer Veranstaltung bzw. einer Ballonfahrt ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme an der Ballonfahrt nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung der Ballonfahrt, auch kurzfristig, zu verschieben. Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis nicht an den Teilnehmer zurückgezahlt, sondern ein Ersatztermin vereinbart.

 

§ 8 Haftung

1. Die Haftung vom Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorherseh-baren Schaden begrenzt.

2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit ist auf den dreifachen Buchungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatz-haftung ausgeschlossen.

3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter.

 

§ 9 Sonstiges

Ein Beförderungsvertrag ist vor Ort zu unterzeichnen. Die Hinweise für Ballongäste sind Bestandteil des Vertrages.

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Gerichtsstand ist Köln

 

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages per EDV verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem BDSG geschützt.

 

Angaben zum Vertragspartner:

Firma: Skytours Erlebnisse GmbH

Adresse: Heinrich-Pesch-Str. 12, 50739 Köln

Tel.: 0221/355 56-0

E-Mail: info@skytours-erlebnisse.de

Geschäftsführer: Hans-Joachim Häuser

Amtsgericht Köln: HRB Nr. 50000

Stand: 12.2013

 

Hinweise für Ballongäste

1. Ballonfahren gleicht einer sportlichen Betätigung und setzt eine gute Konstitution und körperliche Fitness der Fahrgäste voraus.

2. Herz-, Kreislauf und Lungenkranke sollten vor der Fahrt ihren Arzt befragen. Schwangere sowie Kinder unter 10 Jahren und/oder kleiner als 1,30 m Körpergröße können nicht befördert werden. Grundsätzlich benötigen Minderjährige das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Der Passagier darf selbstverständlich nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehen.

3. Festes Schuhwerk ist unbedingt Voraussetzung. Die Kleidung sollte wie für eine Wanderung zur gleichen Jahreszeit gewählt werden.

4. Im Korb und im Umkreis von 15 m um den Korb, die Fahrzeuge und die Ballonhülle gilt absolutes Rauchverbot. Glas, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

5. Während der Fahrt keine Gegenstände über Bord werfen. Nicht auf den Korbrand oder auf die Gasflaschen setzen. Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen.

6. Während der Landung Arme und Hände im Korb lassen und innen mit beiden Händen an den vorgesehenen Schlaufen festhalten. Nicht ohne Anweisung des Piloten aussteigen.

7. In unserer Sommersaison, (1. April - 31. Oktober) vereinbaren Sie bitte telefonisch, montags bis freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0221/ 35 55 640 feste Termine. Wenn Sie auch an klaren Sonnentagen im Winter mit uns fahren möchten, können Sie sich von unserer Kundenberatung für eine Winterfahrt eintragen lassen.

8. Informationen über den Start der Heißluftballone an den vereinbarten Terminen, insbesondere Angaben über Startort und Startzeit erhalten Sie von unser persönlich unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer

· für die Abendfahrten am Nachmittag des vereinbarten Starttermins ab ca.12.00 Uhr

· für die Morgenfahrten am Vorabend des vereinbarten Starttermins bis ca. 19.00 Uhr

9. Es ist außerdem unbedingt erforderlich, dass Sie am Nachmittag des vereinbarten Starttermins (bei den Abendfahrten) bzw. am Vorabend des vereinbarten Starttermins (bei den Morgenfahrten) auch für uns unter der vonIhnen bei der Buchung angegebenen Telefonnummer erreichbar sind. Sollten Sie zu den o.a. Uhrzeiten für uns nicht erreichbar sein und/oder nicht pünktlich zum Treffpunkt erscheinen, verfällt das Ticket ersatzlos. Für ein pünktliches Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt ist allein der Fahrgast verantwortlich.

10. Der Pilot erteilt vor und während der Fahrt Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

11. Bringen Sie bitte unbedingt dieses Ballonfahrtticket zum Starttermin mit.

12. Für das Aufrüsten des Ballons bis hin zum Wiedereintreffen am Treffpunkt sollten Sie ca. 4 bis 5 Stunden einplanen.

13. Beachten Sie bitte diese Regeln, damit für Sie ein unvergessliches Erlebnis beginnen kann. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Team gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

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